Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie Herzlich im futurea Science Center und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Hausordnung vertraut machen.

Zweck der Hausordnung

Diese Hausordnung dient dazu, den Besuch des Science Centers in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Die Leitung übt  das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Erhalt der Exponate im Science Center.

Besucherinnen und Besucher des Science Centers

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Gebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.

Verhalten im Objekt

  1. Es ist sorgfältig mit den Exponaten umzugehen. Mutwillige Zerstörung und Verschmutzung wird mit Verweis aus dem Gebäude geahndet.
  2. Es ist verboten Befestigungenzu lösen oder mit Gewalt die Gegenstände zu beschädigen.
  3. Tiere dürfen nicht in das Objektmitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
  4. Das Rauchen ist im gesamten Objektverboten.
  5. Im Objektist das Essen und Trinken verboten.
  6. Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
  7. Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuter Personen verantwortlich.
  8. Die Besucherinnen und Besucher sind angehalten, alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie den guten Sitten zuwiderläuft.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks

Das Betreten des Objektesmit sperrigen Gegenständen aller Art, Regenschirmen, nassen Bekleidungsstücken, verschmutzten Schuhen,Rucksäcken und Taschen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die an der Kasse ausgegebenen Schuh-Überzieher sind zu nutzen. Für die Aufbewahrung der vorgenannten Gegenstände sowie für Mäntel und Jacken stehen Einzel-u. Gruppenschließfächer zur Verfügung. Eine Haftung des futurea Science Centers für die Garderobe ist ausgeschlossen.

Fotografieren und Filmen

Im gesamten Objekt sowie im Eingangsbereich ist das Fotografieren ohne Blitzlicht für private Zwecke gestattet. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher zu beachten. Das Fotografieren für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Leitung des futurea Science Centers erlaubt. Filmaufnahmen benötigen grundsätzlich die schriftliche Genehmigung durch die Leitung.Das gesamte Objektist kameraüberwacht.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnungeingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht befolgt, wird den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Science Center untersagt. Besucherinnen und Besucher, die sich wiederholt widersetzen, kann Hausverbot erteilt werden.

Verhalten im Gefahrenfall

Besucherinnen und Besucher die eine Gefahr erkannt haben (z.B. ein Brand) müssendiese unverzüglich dem Ausstellungspersonal melden. Brandalarmierungen sowie Feuerlöscher sind auf jeder Etage zu finden. Die genauen Standorte und die Fluchtwege sind dem Flucht-u. Rettungswegeplan zu entnehmen. Zudem dienen folgende Rufnummern der Alarmierung:

Feuerwehr u. Rettungsdienst: 112
Polizei: 110

In Kraft treten

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt im Empfangsbereich sowie in der Sonderausstellung des Science Centers aus. Zudem kann sie während der Geschäftszeiten bei der Leitung eingesehen werden.

Stand Wittenberg, im November 2024